Am 22. Mai 2024 ist das elektronische Antragssystem wegen Wartungs- und Implementierungsarbeiten ganztägig nicht erreichbar. Es können keine Anträge gestellt oder bearbeitet werden.
Die Förderrichtlinie des Zuschussprogramms "Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)" wurde bis zum 31.12.2025 verlängert. Daraus ergeben sich folgende Neuerungen für Antragsteller:innen:
- Änderung des Fördersatzes für die Anschaffung von Inklusionstaxis der Fahrzeugklasse (M1; M2) von 25% auf 35%, maximal 25.000 EUR
- Förderung von Pedelecs mit 500 EUR
- Zuschuss für Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements (BMM)
Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) – das Programm zur Förderung der gewerblichen E-Mobilität in Berlin
Mit dem Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität legt die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) eine Maßnahme auf, die kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Anreize bietet, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen.
Die Bestimmungen des Landes Berlin zum Förderangebot Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) finden Sie in der Förderrichtlinie (pdf).
Umfassende Beratungsleistungen und Zuschüsse zur Förderung der E-Mobilität in Berlin
Mit WELMO unterstützt das Land Berlin sowohl die Beschaffung und das Leasing von gewerblich genutzten, elektrisch betriebenen Fahrzeugen als auch die Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur im gewerblichen Umfeld.
Im Fokus der Fahrzeug-Förderung stehen Elektro-Nutzfahrzeuge, Klein- und Leichtfahrzeuge, E-Roller und E-Bikes (S-Pedelecs, Pedelecs und Kleinkrafträder) mit reinem Batteriebetrieb und mit Brennstoffzellenantrieb (Fahrzeuge mit Plug-In-Hybridantrieb sind seit dem 02.12.2022 nicht förderfähig). Pkw der Klasse M1 werden ausschließlich für Unternehmen mit einer gültigen Taxikonzession zur Nutzung als Taxi gefördert. Pkw der Klasse M1 und M2 werden zur Nutzung als E-Inklusionstaxi bezuschusst. Zudem wird die Umrüstung eines bereits angeschafften elektrisch betriebenen Pkw der Klasse M1 und M2 zum E-Inklusionstaxi gefördert.
Ergänzt wird die Berliner Elektromobilitätsförderung durch ein Beratungsangebot zu den Schwerpunktthemen Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur, das sich aus den Modulen Potenzialberatung und Realisierungsberatung zusammensetzt. Förderfähig sind ferner Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements in Unternehmen gemäß Übersicht.
Was fördert WELMO?
Das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität wurde von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Maßnahme zur Umsetzung der Elektrifizierung von gewerblichen Kraftfahrzeug-Flotten in der Hauptstadt initiiert.
Bestandteile der Förderung sind
- ein Beratungsangebot, das sich aus den Modulen Potenzialberatung und Realisierungsberatung zusammensetzt und
- eine Finanzierungsförderung, welche die Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen und die Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur sowie die Implementierung von Maßnahmen des "Betrieblichen Mobilitätsmanagements" entsprechend der Übersicht "Förderfähige Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements" bezuschusst.
- Bei den Fahrzeugen kann es sich um Elektroautos, Elektro-Transporter, Elektro-Nutzfahrzeuge, versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (z. B. E-Roller, E-Mofas, E-Kleinkrafträder sowie S-Pedelecs und Pedelecs) handeln, die vollständig mit Batterie betrieben werden oder die über einen Brennstoffzellenantrieb verfügen (Fahrzeuge mit Plug-In-Hybridantrieb sind nicht förderfähig).
- Pkw der Klasse M1 werden ausschließlich für Unternehmen mit einer gültigen Taxikonzession zur Nutzung als Taxi und nur als rein elektrische Fahrzeuge bzw. mit einem Brennstoffzellenantrieb (Wasserstoff) gefördert.
- Pkw der Klasse M1 und M2 werden zur Nutzung als E-Inklusionstaxi (mit einer gültigen Taxikonzession) bezuschusst.
- Die Umrüstung von bereits angeschafften elektrisch betriebenen Fahrzeugen der Klasse M1 und M2 zum E-Inklusionstaxi wird ebenfalls gefördert.
Bitte beachten Sie:
Die vorzeitige Bestellung des Fahrzeuges / der Ladeinfrastruktur bzw. die Beauftragung der Beratung / der Errichtung der Ladeinfrastruktur vor Bestätigung des vollständigen Antragseingangs ist nicht zulässig.
Zuschüsse zu Potenzial- und Realisierungsberatung
Die Potenzialberatung widmet sich folgenden Themen:
- Fahrzeuge
- Ladeinfrastruktur
Die Realisierungsberatung behandelt Aspekte wie:
- Fuhrparkintegration
- Mobilitätsbedarfe
- Netzanschluss
- Sektorenkopplung
- Versorgungssicherheit
Erfahren Sie mehr über das Fördermodul Potenzial- und Realisierungsberatung
Finanzierungsförderung (Zuschüsse für E-Fahrzeuge & Ladeinfrastruktur)
Die Finanzierungsförderung für E-Fahrzeuge bezieht sich auf ausschließlich elektrische Batteriespeicher, Mischformantrieb, basierend auf Brennstoffzelle und Batterie.
Gefördert werden: Neufahrzeuge, Jahreswagen, Leasingfahrzeuge mit einer Vertragsdauer von mind. 12 Monaten, Versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (z. B. E-Roller, E-Mofas, E-Kleinkrafträder sowie S-Pedelecs und Pedelecs).
Pkw der Klasse M1 werden ausschließlich für Unternehmen und selbständig Tätige mit einer Genehmigung (Taxikonzession) gemäß §§ 2, 9 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als reine Batterie-Elektro- oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge gefördert.
Pkw der Klasse M1, M2 werden für Unternehmen und selbständig Tätige mit einer Genehmigung (Taxikonzession) gemäß §§ 2, 9 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als E-Inklusionstaxi bezuschusst.
Die Umrüstung von bereits angeschafften elektrisch betriebenen Pkw der Klasse M1, M2 zum E-Inklusionstaxi wird ebenfalls gefördert.
Die Finanzierungsförderung zum Aufbau der stationären Ladeinfrastruktur bezieht sich auf öffentlich als auch nicht öffentlich zugängliche, privat betriebliche Flächen.
Erfahren Sie mehr über das Fördermodul Finanzierungsförderung
Wer kann von der WELMO-Förderung profitieren?
Das Förderangebot richtet sich an selbstständig Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen in Berlin, die zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen. Die bzw. der Antragstellende muss den Firmensitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in der Hauptstadt haben. Die angeschafften E-Mobile müssen vorwiegend in Berlin genutzt werden. Der überwiegende Einsatz, d. h. mehr als 50 % der jährlichen Fahrleistung, bei Tochter-Gesellschaften mit Betriebsstätten außerhalb Berlins ist demnach nicht zulässig.
Antragsberechtigt sind:
- all jene Unternehmen und selbstständig Tätige,
- die mindestens ein überwiegend gewerblich, gemeinnütziges oder freiberuflich genutztes Elektrofahrzeug und/oder Ladeinfrastruktur kaufen oder leasen wollen.
- Außerdem ist antragsberechtigt, wer über das Förderprogramm SolarPLUS in den Modulen C bzw. D Fördernehmer:in ist und nachweist, dass mit dem geförderten Speicher/PV-Anlage die geförderte Ladeinfrastruktur und/oder das geförderte E-Fahrzeug betrieben wird.
- Für die Beantragung von Fahrzeugen der Klasse M1, M2 (PKW) sind ausschließlich Taxibetriebe berechtigt.
Weitere Informationen zu den allgemeinen Förderkriterien
Wie hoch ist die Förderung?
Die konkrete Förderhöhe ist abhängig von den Fahrzeugklassen und der Antriebstechnologie sowie der gewählten Beratung und Ladeinfrastruktur. Die konkrete Förderhöhe haben wir auf der Seite Förderung für Sie zusammengefasst.
Antragstellung
Den WELMO-Förderantrag reichen Sie über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem ein. Alle relevanten Informationen können Sie dort eingeben. Zudem erlaubt das System komfortables Dokumentenmanagement. Bitte beachten Sie die einzuhaltenden Förderkriterien und die benötigten Dokumente!
Sie möchten mehr über Elektromobilität und das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität erfahren? Das nachfolgende Video zeigt Ihnen kompakt die Möglichkeiten der Förderung auf.
Kontakt
Mo, Di & Do, Fr: 10:00 - 14:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4480
welmo@ibb-business-team.de
Antragstellung
Förderrichtlinie
Förderfähige Klein- und Leichtfahrzeuge
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Zuschüsse zu Business-Coaching für KMU, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
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